Solothurn
Im Sumpf des Thai-Sex-Milieus – viereinhalb Jahre Gefängnis für Bordellbetreiberin
Vordergründig «thai-typisch» freundliches Lächeln, hinter der Fassade ein «kartellartiges Netz mit knallharten Regeln» – so umschrieb Staatsanwalt Philipp Rauber am Amtsgericht Solothurn-Lebern die Verhältnisse im Thai-Sex-Milieu, welche der «Aktion Smile» ihren Namen gab. Nun wurde eine weitere Bordellbetreiberin verurteilt, die 52-jährige Schweizerin mit thailändischen Wurzeln, My A. (Name geändert). Sie betrieb 2012 bis 2015 in der Solothurner Vorstadt zwei Bordelle. Was an sich nicht strafbar ist. Jedoch wurde ihr vorgeworfen, in zwei Fällen Menschenhandel betrieben und mehrfach Prostitution in Ausnützung von Abhängigkeit und aus Gewinnabsicht gefördert und dabei die Selbstbestimmung eingeschränkt zu haben.
Ein mafiaähnliches System
Weitere Vorwürfe: Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Bewilligung, Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei. Rauber versuchte zu zeigen, dass My die Frauen in einem mafiaähnlichen System ausgebeutet hat. Die Frauen hätten sich bei einer Thai-Agentur mit 40000 oder 25000 Franken für Visa und Reise verschuldet und hätten das abzahlen müssen. In Mys und andern Bordellen hätten sie die Hälfte ihrer Einnahmen an die Puffmütter abgeben müssen. Vom Rest hätten sie monatlich 500 Franken an Kost, Logis und Werbung leisten müssen. (My hatte Mietkosten von 9000 Franken). Sie hätten ohne freie Tage rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen. Etliche weitere Regeln hätten gegolten wie fixe Preise für Sexdienste, Pflicht zu ungeschütztem Oralverkehr und keine freie Wahl ihrer Freier. Die Bedingungen hätten sie nicht vorab gekannt. My habe manche Frauen direkt von der Agentur erhalten.
«Weil wir ja Geld verdienen wollten»
Verteidiger Oliver Wächter kritisierte das Strafverfahren. Etwa sei das Anklageprinzip mehrfach verletzt worden, wie hierbei: Frauen seien noch vor Eröffnung des Strafverfahrens gegen My befragt worden, zudem in Verfahren, die sie selber betreffen. Auch seien Prostituierte, welche belastende Aussagen gemacht hätten, in ein Schutzprogramm aufgenommen worden und hätten in der Schweiz bleiben dürfen, die anderen nicht. Wächter zeigte anhand von vielen Beispielen und Zitaten der Sexarbeiterinnen, die bei den Akten liegen, dass die Frauen konkret Freiheiten und Selbstbestimmung gehabt hätten. So hätten sie Freier ablehnen können, es aber vorgezogen, jeden anzunehmen, «weil wir ja Geld verdienen wollten».
Auch hätten sie das Bordell verlassen können, My aber Bescheid geben sollen. Unerwünschte Sexpraktiken wie ungeschützten Oralverkehr hätten sie ablehnen können. Die Anklage hielt entgegen, dass sie infolge Abhängigkeit keine freie Wahl hatten. Ihnen hätte die Kündigung gedroht. Wächter bemängelte, dass beim Vorwurf der mehrfachen Förderung der Prostitution nur einige der 15 Frauen ausführlich befragt worden sind. 8 von ihnen sind gar unbekannt, aber der Vorwurf gelte auch bei ihnen. Aus den Akten gehe hervor, dass My die Frauen nicht direkt von Agenturen erhalten habe. Und My gab an, von den Schulden der Frauen erst erfahren zu haben, als sie schon bei ihr gearbeitet haben. «Da hatte ich Mitleid», meinte sie, «ok, ich helfe, damit sie weniger Schulden haben». Sie sieht sich als eine Art Samariterin, «ich wollte keinen Gewinn machen». Sie war einst selber Prostituierte, habe den Frauen bessere Bedingungen bieten wollen, als sie erlebt habe. Sie betonte, dass sie «wie eine Familie» miteinander lebten, zeigte Fotos von gemeinsamen Ausflügen mit fröhlichen Gesichtern.
Wächter wies darauf hin, dass die Frauen mehr als 1000 Franken monatlich an ihre Familien in der Heimat überweisen konnten, wo der durchschnittliche Tageslohn 9 Franken betrage. Bei den Drogendelikten – My besass als Süchtige Crystal Meth, Kokain und Ectasy-Pillen in grossen Mengen und verkaufte sie auch den Frauen – gab sie an, nicht gewusst zu haben, dass es verboten ist, obwohl sie schon seit rund 20 Jahren in der Schweiz wohnt.
Wächter forderte einen Freispruch beim Menschenhandel, bei der Förderung der Prostitution und der Geldwäscherei und schlug eine bedingte Haft von maximal 14 Monaten vor. Rauber forderte eine Haft von 7 Jahren. Die drei Opferanwältinnen verlangten Genugtuung von je 6500 bis 12000 Franken.
Das Gericht mit Rolf von Felten, Claudia Jäggi und Christoph Geiser sprach My nur in einem der beiden Menschenhandel-Fälle schuldig. Und die Förderung der Prostitution war nur bei zwei der drei Frauen gegeben. Die Aussagen seien zu widersprüchlich, ungenügend, gar entlastend. My ist schuldig in allen 15 Fällen ausländerrechtlicher Verletzung, bei den Geldwäsche- und Drogendelikten. Sie erhält viereinhalb Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe (wegen den Drogen allein hätte sie schon drei Jahre erhalten). Nur zwei der vier Privatklägerinnen bekommen eine Genugtuung, aber geringer als geforderten.
Quelle: az Solothurner Zeitung
Datum: 13.03.2019, 06:32 Uhr
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az Solothurner Zeitung
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