Solothurn

Wenn Eltern vor Gericht um bessere Schulnoten für ihre Kinder kämpfen

Gerichte haben über alles Mögliche zu urteilen: Zum Beispiel, ob es rechtens ist, von Schülern korrektes Deutsch zu verlangen.

Der Filius schwärmt von einer akademischen Laufbahn, aber am Ende der Primarschulzeit reicht es dann halt eben nur für den Übertritt in die Sek E und nicht in die Sek P: Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung für erweiterte Anforderungen mit oder ohne Berufsmaturität oder zur Fachmittelschule statt Vorbereitung auf den Eintritt in eine gymnasiale Schule. Das ist natürlich ein harter Schlag für den Kleinen, auch wenn es ja den späteren Übertritt in die Maturitätsschule noch keineswegs ausschliesst.

In so einer Situation kommt es fürsorglichen Eltern offensichtlich schon einmal in den Sinn, durch alle Instanzen hindurch und sogar auf dem gerichtlichen Weg ein besseres Zeugnis für ihren Sprössling einzufordern, als es ihm die pädagogischen Fachkräfte ausgestellt haben, die sich mit der Materie ja eigentlich auskennen müssten. Unlängst hatte sich jedenfalls das Solothurner Verwaltungsgericht mit so einem Fall zu befassen.

Am Schluss ging es beim erforderlichen Notendurchschnitt für die progymnasiale Laufbahn zwar tatsächlich nur noch um die zweite Stelle hinter dem Komma, aber mehr als eine Rechnung über 1'200 Franken für die Verfahrenskosten (plus Anwaltshonorar in unbekannter Höhe) hat das Verfahren den streitbaren Eltern des angeblich unter Wert geschlagenen Jünglings trotzdem nicht eingebracht: Beschwerde abgewiesen.

Kontrollprüfung nach Beschwerde beim Volksschulamt

Die Sache nahm ihren Lauf ab letztem Frühling. Beim Übertrittsgespräch war den Eltern eröffnet worden, dass die Klassenlehrperson ihres Sohnes die Zuteilung in das Anforderungsniveau E empfiehlt. Damit waren sie ganz und gar nicht einverstanden und verlangten bei der Schuldirektion eine Anhebung der Schulnoten, damit es für die Sek P reicht. Das Begehren wurde abgewiesen und der Marsch durch die Instanzen begann.

Beschwerde beim Volksschulamt: Eine Kontrolle der einzelnen Tests und der Zeugnisnoten ihres Sohns habe Fehler ergeben, deren Korrektur zu einer Anhebung des Notendurchschnitts führen müsse und somit zur ersehnten Versetzung in die Sek P, die verlangte Korrektur sei aber nicht erfolgt.

Das weitere Vorgehen wurde besprochen, der Filius absolvierte eine Kontrollprüfung und erzielte in Mathematik eine 5,1 und in Deutsch 5,0. Mitteilung an die Eltern: Das Ergebnis hat eine Einstufung in die Sekundarschule E zur Folge, denn für die Sek P braucht es einen Durchschnitt von 5,2.

Eltern analysierten die Aufgaben und stiessen auf Fehler

Überflüssig zu erwähnen, dass auch dieses Resultat nicht akzeptiert wurde, sonst wäre der Fall ja nicht am Ende beim Verwaltungsgericht gelandet: erneute Beschwerden bei der Prüfungsleitung und beim Volksschulamt. Die offenbar schulisch versierten Eltern hatten die Kontrollprüfungen eingesehen, alle Aufgaben analysiert und waren auf Fehler gestossen: Mit der neu errechneten Punktezahl steige der Notendurchschnitt der Kontrollprüfung von 5,05 auf 5,3, also sehr wohl auf Niveau Sek P.

Den Eltern wurde darauf mitgeteilt, dass eine Nachprüfung ergeben habe, dass einzelne Beanstandungen tatsächlich berechtigt waren. Nur: Mit den nun zusätzlich angerechneten Punkten stieg der Notendurchschnitt zwar um 0,05, aber das reichte eben immer noch nicht für den Übertritt in die Sek P.

Gericht musste sich mit der Standardsprache befassen

Es folgten eine Verfügung für die definitive Einteilung des Schülers in die Sekundarstufe E und eine neuerliche Beschwerde dagegen beim Bildungsdepartement, die wiederum abgelehnt wurde, womit der Fall dann eben beim Verwaltungsgericht landete, zu dessen Kernkompetenzen schulische Promotionsentscheide kaum gehören dürften.

Das Gericht hatte sich unter anderem mit der Frage zu befassen, ob der Satz «Das Mädchen ist der Strasse nachgefahren» als korrekt im Sinn von «der Strasse entlang gefahren» zu beurteilen ist oder es berechtigt ist, hier die Verwendung des dialektischen Ausdrucks «nachfahren» als falsch zu beurteilen.

Es hält in seinem Entscheid fest, dass es dem Gericht nicht obliege, dies abschliessend zu beurteilen, es aber für die Punktevergabe bei der entsprechenden Prüfung zumindest nicht unhaltbar war, die korrekte Verwendung der Standardsprache zu verlangen.

Quelle: az Solothurner Zeitung
Datum: 21.12.2020, 05:00 Uhr

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Autor

az Solothurner Zeitung

Kategorie

  • Solothurn

Publiziert am

21.12.2020

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