Stadt Solothurn

Beschwerde gegen Neubau-Projekt beim Schulhaus Brühl abgewiesen

Neben dem Schulhaus Brühl soll in der Solothurner Weststadt ein Neubau für den Kindergarten und die Tagesschule entstehen. Das Projekt der Stadt hatte alle Hürden passiert, doch ein Anwohner wehrte sich dagegen. Erfolglos.

Gegen den Gestaltungsplan «Primarschule Brühl» ging die Beschwerde eines Anwohners ein, die nun vom Regierungsrat abgewiesen worden ist. Die Planung der Stadt Solothurn sieht in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen neben dem bestehenden Schulhaus einen zweigeschossigen Ergänzungsbau für eine Tagesschule und Kindergarten vor. Dies bedingte eine Anpassung des bestehenden Gestaltungsplans von 1990. Zuvor hatte der Gemeinderat bereits drei Einsprachen aus der Nachbarschaft gegen das Vorhaben abgewiesen.

Neubau als “unnötig“ eingestuft

Diesen Gemeinderats-Entscheid hatte nun der Nachbar als einer der damaligen Einsprecher erneut angefochten. Seine Beschwerde richtete sich sowohl gegen den Neubau wie auch die die Änderung des Gestaltungsplans. Er befand den Neubau als «unnötig» und monierte, dass immer mehr öffentlicher Raum verbaut werde. Die heutige Wiese, die teilweise als Bauplatz diene, könne bis jetzt von allen genutzt werden, und mit dem Neubau werde die Wiese wohl durch eine Umzäunung abgesperrt.

Es wird mehr Schulkinder geben

Dagegen argumentiert der Regierungsrat, dass mit dem Ausbau im Weitblick ein höherer Schulraum- und Betreuungsbedarf in der Weststadt entstehe. Auch würde mit dem neuen Angebot Kindergarten- und Tagesschulraum an anderen Orten (Birkenweg, Tannenweg) aufgehoben, wird weiter argumentiert. Die erwähnte Grünfläche stehe überdies auch heute schon nicht jederzeit der Öffentlichkeit offen und sei primär als Schulsportfläche ausgewiesen. Auch orientiere sich der Neubau an der bisherigen Nutzung des alten Gestaltungsplans, womit die Planänderung rechtens sei. Auch handle es sich nicht um eine Neueinzonung, da das Projekt schon in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liege.

Der Beschwerdeführer muss die Verhandlungskosten von 1200 Franken tragen, die Stadt eine gleichhohe Genehmigungsgebühr plus 23 Franken Publikationsgebühr.

Quelle: az Solothurner Zeitung
Datum: 14.04.2020, 14:43 Uhr

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Autor

az Solothurner Zeitung

Kategorie

  • Stadt Solothurn

Publiziert am

14.04.2020

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