Stadt Solothurn

Schraubenzieher in Kopf gerammt: Ist Valon K. noch zu helfen?

Zwei Mal rammte Valon K. an der Fasnacht 2010 seinem Opfer einen Schraubenzieher in den Kopf. Das Obergericht muss nun entscheiden, ob die Verwahrung gerechtfertigt ist

An der Fasnacht 2010 hatte Valon K.* im Kollegium-Hof einem jungen Mann nach einer Schlägerei zweimal mit einem Schraubenzieher in den Kopf gestochen. Das Opfer hatte viel Glück und überlebte, leidet aber seither an Sprachstörungen und Lähmungen.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte den heute 24-jährigen Serben im April 2013 wegen vorsätzlicher versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren mit anschliessender Verwahrung. Dieser legte Berufung ein, und so muss nun das Obergericht nochmals darüber befinden, ob Valon K. eventuell mit einer Psychotherapie geholfen werden kann oder ob der Gewalttäter für den Rest des Lebens wegzuschliessen ist.

Nur zwei Wochen vor der Tat war er zu 30 Delikten in einer Schlussbefragung angehört worden, ein Gerichtsverfahren stand gegen Valon K. an. «Das macht den Eindruck einer absoluten Unbelehrbarkeit», sagte Oberrichter Marcel Kamber. «Ich war mir nicht bewusst, was da passieren wird mit mir. Ich habe nie richtig zugehört, ich wollte es einfach nicht wissen», sagte der Angeklagte, der eine schwierige Kindheit bei Pflegeeltern und in Erziehungsheimen durchlebt hatte.

Entwicklungsstand eines Kindes

«Gibt es noch eine therapeutische Massnahme, die geeignet wäre das Risiko für erneute Straftaten zu senken?», fragte Kamber den forensischen Psychiater Lutz-Peter Hiersemenzel, der das Gutachten über Valon K. erstellt hatte. «Ich sehe keine Therapie, die etwas bewirken könnte», sagte der Psychiater, «es ist nicht eine Frage der Motivation, es sind die Fähigkeiten, die dem Angeklagten fehlen.» Laut Gutachten hat Valon K. einen IQ zwischen 58 und 68, und er ist auf dem Entwicklungsstand eines 9- bis 12-jährigen Kindes.

Verteidiger Rolf Liniger sprach von Fortschritten, die erkennbar seien, einer Entwicklung, die eingesetzt habe, und einer Nachreifung. Hiersemenzel widersprach. Valon K. sei nicht ohne Grund immer noch auf der Sicherheitsabteilung. Man helfe ihm, indem man ihn nicht überfordere und nur in ganz kleinen Gruppen arbeite, aber Fortschritte seien das nicht.

Der Verteidiger stellte den Antrag, ein Zweitgutachten zu erstellen. «Ich zweifle ernsthaft an der Diagnose, weil eine Reifeverzögerung stattgefunden hat. Das ist für die Therapiefähigkeit ausschlaggebend. Aufgrund des jungen Alters darf man nicht kategorisch jede Entwicklungsmöglichkeit ausschliessen», begründete Liniger seine Forderung. Das Obergericht wies den Antrag ab, weil es keine substanziellen Mängel am Gutachten festgestellt habe.

Auch im Strafvollzug gewalttätig

Staatsanwältin Claudia Wittmer verlangte in ihrem Plädoyer eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 14 Jahre. «Das Opfer lag wehrlos am Boden und auf ihm lag ein Freund des Täters. Valon K. stach absichtlich und mit Wucht zu», führte sie aus. «Er hat den Schraubenzieher zweimal mit voller Kraft in den Kopf gestossen.» Das nannte sie Tötungsabsicht.

«Immer gegen den Kopf», fasste die Staatsanwältin die verschiedenen weiteren Gewaltdelikte zusammen.

Autor

az Solothurner Zeitung

Kategorie

  • Stadt Solothurn

Publiziert am

15.10.2014

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