City of Solothurn
Die Grenze geht mitten durch die Küche – das Haus soll neu zu Solothurn gehören, obwohl es in Rüttenen steht
Eine Liegenschaft an der Wengistrasse soll neu politisch zur Stadt Solothurn gehören, obwohl sie in der Nachbargemeinde Rüttenen steht.
Begonnen hat die Geschichte vor rund 30 Jahren. Damals wurde an der Wengisteinstrasse, die teilweise zur Einwohnergemeinde Rüttenen und teilweise zur Stadt Solothurn gehört, ein Doppeleinfamilienhaus gebaut. Die eine Hälfte des Gebäudes, mit der Hausnummer 29, liegt grösstenteils auf Boden der Stadt. Das Haus mit der Nummer 31 (vergleiche Grafik) liegt aber auf Grund und Boden der Einwohnergemeinde Rüttenen.
Versuche, die Grenze zu bereinigen, scheiterten seinerzeit und so beliess man die Situation, wie sie ist. Die beiden Häuser fanden Eigentümer und diese lebten jahrelang nebeneinander – und gehörten verschiedenen Gemeinden an. Vor zirka drei Jahren wurde das Rüttener Haus verkauft. Notabene an den Eigentümer der zweiten Doppelhaushälfte. Seither rumort es. Denn der Eigentümer der beiden Häuser möchte, dass die Liegenschaft nur noch einer Gemeinde – und zwar der Stadt Solothurn – zugeschlagen wird. Man wolle ein Generationenhaus einrichten, so die Begründung.
Solothurn winkte durch
Der Eigentümer der Liegenschaft vereinte in der Zwischenzeit die Parzellen, auf denen das Gebäude steht. Statt vier, sind es nun nur noch zwei. Die eine gehört zu Rüttenen, die andere zu Solothurn. Die Gemeindegrenze verläuft weiterhin durch den Baukörper. Wer sich die Situation auf dem Grundbuchplan ansieht, erkennt, dass ein Teil der Liegenschaft 29 auf Grund und Boden der Gemeinde Rüttenen steht. Auch die Zufahrt zu den beiden Häusern ist auf Rüttener Boden. Trotzdem möchte der Eigentümer weiterhin, dass sowohl er als auch sein Sohn, der in der Zwischenzeit in die zweite Liegenschaft eingezogen ist, Solothurner sind und sich in der Stadt weiterhin politisch betätigen können.
Immerhin sind Vater und Sohn in der Baubranche tätig. Und so macht das Engagement des Vaters in der Solothurner Baukommission und das des Sohns in der Kommission für Planung und Umwelt durchaus Sinn.
Eine Grenzbereinigung zwischen Rüttenen und Solothurn kommt aber weiterhin nicht infrage. Zudem müssten in diesem Fall weitere Grundstücke überprüft werden, die ebenfalls von der Grenzlinie geteilt werden. Also stellte der Liegenschaftenbesitzer das Begehren, dass der politische Wohnsitz der Bewohner der Liegenschaft Wengisteinstrasse 31 nach Solothurn verlegt werden soll. Dies lehnte der Gemeinderat Rüttenen im Januar dieses Jahres ab. Er beschloss, dass die Liegenschaft politisch und auch steuerlich weiterhin der Gemeinde Rüttenen zugehört.
Das wiederum gefiel dem Liegenschaftenbesitzer nicht und so versuchte er weiterhin, eine Lösung zu finden. In der Zwischenzeit wurde in der Tat eine Vereinbarung ausgearbeitet, in der steht, dass die beiden Liegenschaften künftig politisch und schulisch der Stadt Solothurn zugehören sollen. Was die Steuern angeht, sollen die Einkommen aller Erwerbstätigen in den beiden Häusern zusammengefasst und je hälftig an Solothurn und Rüttenen verteilt werden. In der Stadt Solothurn wurde der Vereinbarung im Gemeinderat ohne Gegenstimmen zugestimmt. Nicht so in Rüttenen.
Erneut abgelehnt
Dort wurde die Vereinbarung an der Sitzung am Montagabend abgelehnt. Drei Gemeinderäte stimmten dem Begehren zu, vier lehnten es ab, zwei enthielten sich der Stimme. In der Diskussion wurden auch eher kuriose Details bekannt. So ist der Sohn des Liegenschaftenbesitzers, der in der Zwischenzeit doch auch 31-jährig ist, nicht in Rüttenen angemeldet. Laut Auskunft von Gilbert Studer (Gemeindepräsident Rüttenen, FDP) hat er die Schriften weiterhin an der Adresse seiner Eltern und bewohnt dort ein Zimmer. Die Lebenspartnerin des Sohnes wohnt aber in Rüttenen und ist auch ordentlich angemeldet. «Das kann doch nicht sein», ärgerte sich Yvan Ruetsch (SP).
In der Vereinbarung mit der Stadt Solothurn gehe es in erster Linie um den monetären Anreiz. Mit der Steuerausscheidung, wie sie vorgesehen ist, fahre Rüttenen sicher nicht schlecht. «Aber es gibt hier auch noch den moralischen Aspekt.» Seiner Meinung nach geht es in der Vereinbarung einzig um persönliche Interessen des Liegenschaftenbesitzers. «Das Generationenhaus, in dem gelebt werden soll, ist nur ein Konstrukt, das vorgeschoben wird.» Tatsache sei, dass das Haus Wengisteinstrasse 31 zu 100 Prozent auf Boden der Gemeinde Rüttenen liege. «Für mich sind das unnütze Krämpfe und Kämpfe.»
Klar geregelt
Ruetsch erklärte zudem, dass die meisten Gemeinderäte in Solothurn dahingehend informiert worden seien, dass die Vereinbarung auf Begehren der Gemeinde Rüttenen erarbeitet wurde. Was so nicht stimme. Es sei ein Begehren des Liegenschaftenbesitzers, was auch Gilbert Studer bestätigte.
Fabien Choffat (Grüne) stellte sich ebenfalls gegen die Vereinbarung. Er hatte vor allem auch Angst, dass nach diesem Entscheid weitere Begehren gestellt würden, dass Kinder statt nach Rüttenen künftig nach Solothurn in die Schule gehen sollen. «Das ist ein falsches Signal, das wir da aussenden.» Elena Morganti Rüfenacht (FDP) fand ihrerseits den Entscheid «schwierig».
«Ich könnte mit der Vereinbarung leben, wenn sie nur solange gilt, als beide Häuser tatsächlich von der selben Familie bewohnt werden.» Werner Ruchti (SVP) fand die Vereinbarung gut. Ob der Sohn im Zimmer bei den Eltern oder in der zweiten Liegenschaft wohne, das könne man nicht kontrollieren. Die Vereinbarung sei kontrollierbar und alles sei klar geregelt.
Der Besitzer der beiden Häuser wollte sich gegenüber dieser Zeitung nicht über den Entscheid des Gemeinderates Rüttenen und über das weitere Vorgehen äussern. Es ist aber anzunehmen, dass das letzte Kapitel der Geschichte noch nicht geschrieben ist.
Quelle: az Solothurner Zeitung
Datum: 14.11.2018, 05:00 Uhr
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az Solothurner Zeitung
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