Soleure

Besuche und Hafturlaube sind in Solothurner Gefängnissen untersagt

In der Justizvollzugsanstalt Solothurn/Deitingen und den beiden Untersuchungsgefängnissen Olten und Solothurn werden wegen des Corona-Virus bis Ende April keine Besucher empfangen. Zudem sind Hafturlaube untersagt.

In den Gefängnissen des Kantons Solothurn sind ab sofort und bis mindestens zum 30. April dieses Jahres keine Besuche mehr erlaubt. Ebenso werden den Insassen keine Urlaube mehr gewährt. Das Gesundheitsamt und das Amt für Justizvollzug begründen ihre im Amtsblatt publizierte Allgemeinverfügung damit, dass so Vollzugspersonal und gefangene Personen sowohl vor möglichen Ansteckungen durch Besucher wie auch durch Urlaubsrückkehrer geschützt werden sollen. Weiterhin möglich sind Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Ausnahmsweise könnten «in dringlichen Fällen» Besuche hinter Trennscheiben bewilligt werden.

Die kantonalen Instanzen stützen ihren Entscheid auf die vom Bundesrat ausgerufene «besondere Lage». Die Regelung betrifft sowohl die Justizvollzugsanstalt Solothurn/Deitingen als auch die beiden Untersuchungsgefängnisse Olten und Solothurn. Dort, sowie beim Departement des Innern wird die mit sofortiger Wirkung erlassene Allgemeinverfügung auch öffentlich aufgelegt. Allfälligen Beschwerden wurde die aufschiebende Wirkung allerdings bereits im Voraus entzogen. Und schon vorsorglich wird in der Amtsblatt-Publikation erklärt, dass bei Bedarf nach dem 30. April eine weitere Verfügung erlassen werde.

Besuchseinschränkungen möglichst kompensieren

Besuchsverbote sowie drastische Einschränkungen der Freiheiten nach innen – etwa die Streichung des einstündigen Spaziergangs oder 24-stündige Zelleneinschlüsse – würden Spannungen unter den Gefangenen sowie zwischen Gefangenen und dem Personal fördern. Dies schreibt die Menschenrechtsplattform «humanrights.ch». Sie ruft die Behörden auf, kompensatorische Massnahmen – wie etwa die Gewährung von Skype-Gesprächen – zu ergreifen, um die Grundrechte der Gefangenen auch in dieser Krisensituation zu wahren, psychischen Dekompensationen vorzubeugen und das Personal dadurch zu unterstützen.

Wie «humanrights.ch» betont, habe jede inhaftierte Person Anspruch auf einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung. In den Einrichtungen seien mehr Platz für die einzelnen Inhaftierten zu schaffen und damit auch die Mitarbeitenden zu entlasten.

Quelle: az Solothurner Zeitung
Datum: 24.03.2020, 04:00 Uhr

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az Solothurner Zeitung

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24.03.2020

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